Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
Angaben gemäß § 5 TMG:
Events on Wheels
Inh. Florian Weichelt
Erich-Weinert-Straße 30
01774 Klingenberg
Kontakt: 01735443137
E-Mail: Info@events-on-wheels.de
Umsatzsteuer-ID: DE369526288
1. Allgemeines
1.1) Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vermietungen, sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte zwischen der Events on Wheels und dem Mieter.
1.2) Der Mietgegenstand dieser Bedingungen ist jeder Gegenstand, den die Events on Wheels dem Mieter in Erfüllung eines Mietvertrages überlässt.
1.3) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen abweichende Verträge/AGB‘s des Mieters erkennt die Events on Wheels nicht an.
1.4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit der Events on Wheels (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die Bestätigung der Events on Wheels in Schriftform oder Textform maßgebend.
1.5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften.
2. Vertragsschluss, gleichwertiger Mietgegenstand
2.1) Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung der Events on Wheels in Schrift- bzw. Textform zustande. Die Auftragsbestätigung der Events on Wheels bestimmt Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung der Events on Wheels.
2.2) Die Events on Wheels ist berechtigt, dem Mieter statt des bestellten Mietgegenstandes einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zu überlassen.
3. Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes und Transport (Transportkosten und Transportgefahr)
3.1) Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt direkt beim Mieter vor Ort oder am Geschäftssitz der Events on Wheels . Der Mieter hat bei Selbstabholung für den Transport des Mietgegenstands an den Einsatzort zu sorgen. Dieser Transport erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Mieter ist insbesondere dafür verantwortlich, dass im Straßenverkehr die Ladung, die Hilfsmittel und Geräte (Zubehör) entsprechend den VDI-Richtlinien 2700 und 2701 (Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) gesichert sind und die zur Sicherung der Ladung verwendeten Anschlagmittel (z. B. Spanngurte oder Ketten) vorgenannten VDI-Richtlinien entsprechen.
3.2) Die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden findet direkt beim Kunden vor Ort statt. Führt der Mieter den Rücktransport selbst durch, erfolgt die Abnahme erst nach Rückkehr des Mietgegenstandes am Geschäftssitz der Events on Wheels. Der Mieter ist verpflichtet, Beschädigungen/Mängel sofort selbst anzuzeigen. Werden Beschädigungen/Mängel durch die Events on Wheels erst bis zu sechs Stunden nach Abnahme festgestellt, so ist der Mieter dafür uneingeschränkt haftbar.
3.3) Die Events on Wheels überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Für den Fall, dass der Mieter den Mietgegenstand auch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen will, hat er insbesondere zu prüfen, ob der Mietgegenstand über die dazu erforderliche Ausrüstung und dabei mitzuführende Dokumente verfügt. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber der Events on Wheels geltend macht.
4. Mietdauer
4.1) Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Events on Wheels und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt einen Kalendertag. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Events on Wheels nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Bei Rücktritt des Mieters ist die Events on Wheels berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Tritt der Mieter zwei Tage vor dem Miettermin zurück, ist die Events on Wheels berechtigt, 50% des vereinbarten Arrangements (Miete, Kosten für Lieferung und Disposition) in Rechnung zu stellen.
4.2) Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Events on Wheels berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jede weitere angefangenen Stunde der Nutzung ein Entgelt in Höhe von 50 € an die Events on Wheels zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Nachteils für die Events on Wheels ist nicht ausgeschlossen.
5. Anzeige von Mängeln und Mängelansprüchen sowie Pflichten des Mieters
5.1) Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter, der Events on Wheels unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die der Mieter verursacht hat, werden von Events on Wheels beseitigt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Kommt es aufgrund der Schäden zu Ausfallzeiten für die Events on Wheels , ist der Mieter verpflichtet für den Zeitraum zwischen Anzeige und Behebung der Schäden finanziell in voller Höhe aufzukommen. Die Events on Wheels ist verpflichtet die Schäden so schnell wie möglich zu beseitigen/zu beheben.
5.2) Der Mieter darf das Mietobjekt nur selbst nutzen. Eine Weitergabe / Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn die Events on Wheels hat vorher seine schriftliche Zustimmung erteilt. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgsam und gewissenhaft zu behandeln sowie das Mietobjekt gesichert (mit Schloss) abzustellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, technische Veränderungen am Mietobjekt vorzunehmen. Eine Nutzung des Mietgegenstandes an einem als dem vereinbarten Ort ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Events on Wheels möglich.