Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen

Angaben gemäß § 5 TMG: 

Events on Wheels 
Florian Weichelt und Julius Dietrich GbR

Untere Hauptstraße 40 b
01774 Klingenberg OT Colmnitz

Kontakt: 0174 7197187

E-Mail: Info@events-on-wheels.de

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

1. Allgemeines

1.1) Diese Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Vermietungen, sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte zwischen der Events on Wheels GbR und dem Mieter.

1.2) Der Mietgegenstand dieser Bedingungen ist jeder Gegenstand, den die Events on Wheels GbR dem Mieter in Erfüllung eines Mietvertrages überlässt.

1.3) Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen abweichende Verträge/AGB‘s des Mieters erkennt die Events on Wheels GbR nicht an.

1.4) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit der Events on Wheels GbR (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die Bestätigung der Events on Wheels GbR in Schriftform oder Textform maßgebend.

1.5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften in diesen Allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften.

2. Vertragsschluss, gleichwertiger Mietgegenstand

2.1) Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung der Events on Wheels GbR in Schrift- bzw. Textform zustande. Die Auftragsbestätigung der Events on Wheels GbR bestimmt Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistung der Events on Wheels GbR.

2.2) Die Events on Wheels GbR ist berechtigt, dem Mieter statt des bestellten Mietgegenstandes einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zu überlassen.

3. Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes und Transport (Transportkosten und Transportgefahr)

3.1) Die Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgt direkt beim Mieter vor Ort oder am Geschäftssitz der Events on Wheels GbR. Der Mieter hat bei Selbstabholung für den Transport des Mietgegenstands an den Einsatzort zu sorgen. Dieser Transport erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Mieters. Der Mieter ist insbesondere dafür verantwortlich, dass im Straßenverkehr die Ladung, die Hilfsmittel und Geräte (Zubehör) entsprechend den VDI-Richtlinien 2700 und 2701 (Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen) gesichert sind und die zur Sicherung der Ladung verwendeten Anschlagmittel (z. B. Spanngurte oder Ketten) vorgenannten VDI-Richtlinien entsprechen.

3.2) Die verbindliche Rücknahmekontrolle (Abnahme) auf etwaige Schäden findet direkt beim Kunden vor Ort statt. Führt der Mieter den Rücktransport selbst durch, erfolgt die Abnahme erst nach Rückkehr des Mietgegenstandes am Geschäftssitz der Events on Wheels GbR. Der Mieter ist verpflichtet, Beschädigungen/Mängel sofort selbst anzuzeigen. Werden Beschädigungen/Mängel durch die Events on Wheels GbR erst bis zu sechs Stunden nach Abnahme festgestellt, so ist der Mieter dafür uneingeschränkt haftbar.

3.3) Die Events on Wheels GbR überlässt dem Mieter den Mietgegenstand in einem verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Für den Fall, dass der Mieter den Mietgegenstand auch im öffentlichen Straßenverkehr nutzen will, hat er insbesondere zu prüfen, ob der Mietgegenstand über die dazu erforderliche Ausrüstung und dabei mitzuführende Dokumente verfügt. Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, soweit der Mieter den Mangel nicht bei Übergabe gegenüber der Events on Wheels GbR geltend macht.

4. Mietdauer

4.1) Die Mietzeit beginnt an dem zwischen der Events on Wheels GbR und dem Mieter vereinbarten Tag. Die Mindestmietzeit beträgt einen Kalendertag. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, kann die Events on Wheels GbR nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten. Bei Rücktritt des Mieters ist die Events on Wheels GbR berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Tritt der Mieter zwei Tage vor dem Miettermin zurück, ist die Events on Wheels GbR berechtigt, 50% des vereinbarten Arrangements (Miete, Kosten für Lieferung und Disposition) in Rechnung zu stellen.

4.2) Die Nutzungsberechtigung des Mieters endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietgegenstandes auch nach dem Ende seiner Nutzungsberechtigung fort (Mietzeitüberschreitung), verlängert sich der Mietvertrag hierdurch nicht. Hat der Mieter erkennbar den Mietbesitz aufgegeben, ist die Events on Wheels GbR berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesen abzuholen und zu diesem Zweck den Einsatzort des Mietgegenstands zu betreten. Der Mieter ist verpflichtet, für jede weitere angefangenen Stunde der Nutzung ein Entgelt in Höhe von 50 € an die Events on Wheels GbR zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Nachteils für die Events on Wheels GbR ist nicht ausgeschlossen.

5. Anzeige von Mängeln und Mängelansprüchen sowie Pflichten des Mieters

5.1) Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter, der Events on Wheels GbR unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Schäden, die der Mieter verursacht hat, werden von Events on Wheels GbR beseitigt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Kommt es aufgrund der Schäden zu Ausfallzeiten für die Events on Wheels GbR, ist der Mieter verpflichtet für den Zeitraum zwischen Anzeige und Behebung der Schäden finanziell in voller Höhe aufzukommen. Die Events on Wheels GbR ist verpflichtet die Schäden so schnell wie möglich zu beseitigen/zu beheben. 

5.2) Der Mieter darf das Mietobjekt nur selbst nutzen. Eine Weitergabe / Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn die Events on Wheels GbR hat vorher seine schriftliche Zustimmung erteilt. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgsam und gewissenhaft zu behandeln sowie das Mietobjekt gesichert (mit Schloss) abzustellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, technische Veränderungen am Mietobjekt vorzunehmen. Eine Nutzung des Mietgegenstandes an einem als dem vereinbarten Ort ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Events on Wheels GbR möglich.