HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Events on Wheels übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere Sachschäden und/oder Personenschäden. 

Haftpflichtansprüche der jeweiligen Mieter gegenüber der Events on Wheels, deren Mitarbeitern oder sonstigen beauftragten Personen die das Unternehmen vertreten, sind ausgeschlossen. Jeder Mieter/Nutzer haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge unsachgemäßer Nutzung.

Anweisungen der Mitarbeiter oder deren beauftragten Personen sollte ausnahmslos Folge geleistet werden. Für Schäden, die an dem von Mieter benutzten Hänger und Badezuber durch eigene oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, übernehmt der Mieter uneingeschränkte Haftung.

Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters beruhen. Ausgenommen vom Haftungsausschluss ist ebenfalls die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eines gesetzlichen Vertreters beruhen.

Die Events on Wheels übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den vertragsgemäß zur Verfügung gestellten Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann.

*Nur bei Abholung: Der Mieter versichert, dass dieser einen gültigen Führerschein der Klasse BE oder höher besitze. Ebenfalls versichert der Mieter, dass er bei Abholung weder unter Alkohol/Drogen noch Medikamenteneinfluss steht, die seine Fahrtüchtigkeit beeinflussen könnten.

Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden,
so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.

Eltern haften für ihre Kinder.